SiGeKo

 

Mit dem 10. Juli 1998 wurde die Baustellenverordnung (BaustellV) rechtsgültig, die für Bauvorhaben ab einem bestimmten Umfang gilt. 
Diese besagt, dass der Bauherr (Investor, Planer) dafür Sorge zu tragen hat, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden.
Unser Büro hat mit der langjährigen Erfahrung in Bauüberwachung und Durchführung seit Einführung der Verordnung intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Damit können wir unsere eigenverantwortliche Mitarbeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) anbieten, beginnend mit der Frage, ob die verpflichtende Voraussetzung auch auf Ihr Bauvorhaben zutrifft.